Allgemeine Informationen über das e-Foilen
E-Foilen hat den Wassersport im Sturm erobert. Wenn du dich entschlossen hast, der Aerofoils-Familie beizutreten, findest du hier einige wichtige Informationen zur Nutzung deines neuen e-Foils in Deutschland.
Brauche ich einen Führerschein, um ein e-Foil zu benutzen?
Wie bei einem Boot oder Jetski richtet sich die Führerscheinpflicht nach der PS-Leistung. Ab einer Leistung von 15 PS (11,03 kW) ist der Nachweis eines gültigen Führerscheins für das entsprechende Fahrgebiet erforderlich. E-Foils haben in der Regel eine maximale Leistung von 5 kW.
Daher benötigst du keinen Führerschein für e-Foils. Wenn du auf dem Rhein fahren willst, benötigst du einen gültigen Führerschein für eine Leistung von 5 PS (3,68 kW).
Gibt es eine Kennzeichnungspflicht für e-Foils?
E-Foils werden als Kleinfahrzeuge oder Wassermotorräder eingestuft. Damit unterliegen diese Fahrzeuge ab 3 PS (2,21 KW) der Kennzeichnungspflicht auf deutschen Binnenwasserstraßen, die beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt beantragt werden kann.
In der Regel werden e-Foils mit einer HIN (Hull Identification Number) ausgeliefert, die mit den entsprechenden Lieferpapieren bei der zuständigen Behörde registriert werden kann. Nach erfolgreicher Registrierung erhält man das Nummernschild (meist sind es Aufkleber). Das Kennzeichen muss dann direkt an der Bordwand sichtbar angebracht werden.
Die Pflicht, dein e-Foil in Deutschland zu registrieren, gilt nur für Binnengewässer. Auf dem Meer, zum Beispiel auf der Ostsee oder der Nordsee, gibt es keine besonderen Vorschriften oder Kennzeichnungspflichten.
Wo ist das Fahren mit e-Foils erlaubt?
Zunächst einmal lässt sich sagen, dass e-Foils auf vielen Gewässern (insbesondere auf den Bundeswasserstraßen) erlaubt sind. Eine einheitliche Lösung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz gibt es leider noch nicht. Um ganz sicher zu sein, musst du in der Regel eine individuelle Anfrage stellen.
Für e-Foils ist das Befahren von Bundeswasserstraßen grundsätzlich erlaubt. E-Foils werden als Kleinfahrzeuge eingestuft und fallen daher nicht in die gleiche Kategorie wie Jetskis. Hier sind auch Strecken jenseits von Wanderfahrten erlaubt.
In Bayern zum Beispiel sind e-Foils nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums öffentlich-rechtlich zugelassen. Mit einer Genehmigung allein ist es aber nicht getan. In Bayern benötigen Sie zusätzlich eine privatrechtliche Erlaubnis der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Eigentümerin des Gewässers. Diese Zustimmung bzw. Erlaubnis der Verwaltung liegt jedoch noch nicht vor.
Auch in anderen Bundesländern sind die Regeln und Vorschriften für das Fahren mit e-Foils unterschiedlich. Erkundige dich daher immer zuerst bei den zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, bevor du dein e-Foil auf einem bestimmten Gewässer einsetzen willst.